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Werbeanlagen.berlin

Genehmigung für Werbeanlagen in Berlin

Allgemeine Hinweise zu Werbeanlagen, Lichtwerbung, Eigentümerfreigaben und typischen Prüfpunkten in Berlin.

Wann ist eine Werbeanlage genehmigungspflichtig?

Ob eine Werbeanlage in Berlin genehmigungs- oder anzeigepflichtig ist, hängt von Größe, Standort, Art der Anlage, Sichtbarkeit aus dem öffentlichen Raum und besonderen Rahmenbedingungen ab. Dazu können Denkmalschutz, Gestaltungssatzungen, Eigentümerfreigaben oder Anforderungen an Verkehrssicherheit gehören.

Die folgenden Informationen ersetzen keine rechtliche Prüfung. Sie helfen aber dabei, typische Punkte vor der Planung zu erkennen.

Was gilt als Werbeanlage?

Als Werbeanlagen gelten ortsfeste Einrichtungen, die der Ankündigung, Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum sichtbar sind. Dazu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbung, Schaukästen, Säulen, Tafeln und Flächen für Werbung.

Typische Prüfpunkte

  • Ansichtsfläche und Größe der Anlage
  • Montageort und Gebäudeart
  • Sichtbarkeit vom öffentlichen Raum
  • Lichtwirkung und Blendung
  • Abstand zu Verkehrsflächen
  • Denkmalschutz oder besondere Gestaltungsvorgaben
  • Eigentümer- oder Hausverwaltungsfreigabe
  • Befestigung, Standsicherheit und Verkehrssicherheit

Verfahrensfreie Anlagen

In Berlin gibt es Ausnahmen für bestimmte kleinere Werbeanlagen. Ob eine konkrete Anlage darunter fällt, sollte im Einzelfall geprüft werden. Gerade bei größeren, beleuchteten oder auskragenden Anlagen ist eine vorherige Abstimmung sinnvoll.

Werbeanlagen an Mietobjekten

Bei Mietobjekten ist unabhängig von baurechtlichen Fragen regelmäßig die Zustimmung des Eigentümers oder der Hausverwaltung erforderlich. Das gilt besonders bei Fassadenbohrungen, Stromzuführung, Unterkonstruktionen oder Anlagen, die das Erscheinungsbild des Gebäudes verändern.

Denkmalschutz und Gestaltung

Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder besonderen städtebaulichen Bereichen können zusätzliche Anforderungen gelten. In solchen Fällen sollte die Gestaltung zurückhaltender geplant und frühzeitig abgestimmt werden.

Welche Unterlagen sind hilfreich?

  • Foto der Fassade
  • Maßzeichnung oder Skizze
  • Position der geplanten Anlage
  • Material- und Farbangaben
  • Angaben zur Beleuchtung
  • Befestigungsart
  • Eigentümerfreigabe, falls erforderlich

Wie unterstützt Werbeanlagen.berlin?

Wir unterstützen bei der technischen und gestalterischen Vorbereitung der Werbeanlage. Dazu gehören Visualisierung, Maßangaben, Beschreibung der Ausführung und Zusammenstellung der Informationen, die für Abstimmungen mit Eigentümer, Hausverwaltung oder zuständigen Stellen hilfreich sein können.

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